Kontext: Ich habe eine Vielzahl von Mails im Rahmen der Aktion Gesichtserkennung Stoppen erhalten, die ich leider nicht alle einzeln beantworten kann. Trotzdem ist es mir wichtig meine Position zu diesem wichtigen Anliegen zu verdeutlichen, daher antworte ich auf diesem Weg.
Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre wichtigen Anmerkungen zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zu biometrischen Fernidentifizierungssystemen.
Ihre Bedenken hinsichtlich der flächendeckenden Überwachung durch Gesichtserkennungssoftware und anderer biometrischer Verfahren teilen wir. Der Schutz der Grundrechte ist auch für uns ein zentrales Anliegen. So lehnen wir, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, eine biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum klar ab. Entsprechend setzen wir uns für ein Verbot derartiger Praktiken im Bundesdatenschutzgesetz ein. Die im Rahmen der Sachverständigenanhörung vorgelegten konkreten Formulierungsvorschläge werden von uns ebenfalls intensiv geprüft und fließen in die weiteren Überlegungen zur Novellierung des BDSG ein.
Überwachungsmaßnahmen im digitalen Raum werfen ebenfalls grundlegende europa- und verfassungsrechtliche Fragen auf, mit denen wir uns nach Vorlage des jüngsten Sicherheitspakets der Bundesregierung im weiteren parlamentarischen Verfahren als Fraktionen intensiv auseinandersetzen werden – u.a. auch im Rahmen von Sachverständigen-Anhörungen.
Noch einmal vielen Dank - Ihre Ausführungen sind für uns sehr wertvoll und gerne berücksichtigen sie für das parlamentarische Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Misbah Khan