Ich unterstütze einen Gesetzentwurf, der eine grundlegende Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordert. Ziel ist es, den Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nicht mehr grundsätzlich als rechtswidrig zu behandeln. Frauen sollen in den ersten Wochen der Schwangerschaft selbstbestimmt entscheiden können, ohne dass sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll in dieser Zeit mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärztinnen und Ärzte nach Beratung rechtmäßig sein.
Mit diesem Gesetzentwurf wird die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch durch eine gerechtere Lösung ersetzt. Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, jedoch entfällt die bisherige Wartezeit von drei Tagen. Zudem wird die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für den Schwangerschaftsabbruch sichergestellt.
Warum dieser Gesetzentwurf wichtig ist
Die aktuelle rechtliche Regelung stellt eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung und körperlichen Autonomie von Frauen dar. Sie geht davon aus, dass eine eigenverantwortliche Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch problematisch ist, was nicht mehr der Realität entspricht. Dieser Gesetzentwurf will den Schwangeren das Recht auf eine eigenverantwortliche Entscheidung in den ersten Schwangerschaftswochen zugestehen.
Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Leben von Embryonen und Föten wird durch diesen Gesetzentwurf nicht beeinträchtigt. Vielmehr soll er den Schwangeren ermöglichen, ihr Leben und ihren Körper nach eigenem Ermessen zu gestalten, ohne dass der Staat sich in diese Entscheidung einmischt.
Eine notwendige Trendumkehr in der medizinischen Versorgung
Besonders in ländlichen Regionen, wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, haben sich die Bedingungen für ungewollt Schwangere verschärft. Hier ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aufgrund gesetzlicher und gesellschaftlicher Stigmatisierung stark gesunken. Eine wohnortnahe medizinische Versorgung ist kaum noch gewährleistet.
Es ist dringend notwendig, eine Trendumkehr herbeizuführen, damit ungewollt Schwangere überall in Deutschland Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung haben. Wir müssen dafür sorgen, dass die Versorgung von Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, flächendeckend gewährleistet wird.
Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um den Schwangerschaftsabbruch rechtlich zu entkriminalisieren und als Teil der Gesundheitsversorgung zu integrieren. Es geht darum, die Selbstbestimmung von Frauen zu stärken und gleichzeitig die medizinische Versorgung zu verbessern.