Obwohl ein Großteil der Alleinerziehenden erwerbstätig ist, während sie sich allein um ihre Kinder kümmern, sind 44 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Knapp jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend, wovon 84,4 Prozent der Alleinerziehenden Mütter sind.
Vier von zehn Alleinerziehenden erhalten den vereinbarten Unterhalt des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind nicht oder nur eingeschränkt. In diesen Fällen haben Alleinerziehende Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der eine wichtige Absicherung ist, um ihre enorme finanzielle Benachteiligung bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen auszugleichen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat angekündigt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-jährige Kinder zu streichen. Die angekündigte Kürzung würde mehr als 108.000 Kinder in Deutschland direkt treffen. Für diese Kinder und ihre Familien würden knapp 400 Euro pro Monat ersatzlos gestrichen werden. Das würde viele Kinder in die Armut treiben. Die Kürzung von existenziellen Unterstützungsleistungen, wie dem Unterhaltsvorschuss, den Kindersofortzuschlag und dem Wohngeld durch die aktuelle Bundesregierung verbietet sich daher. Stattdessen sollte der Rückgriff auf säumige Unterhaltspflichtige verbessert werden. Derzeit holt der Staat sich nur 17% der Leistungen wieder, die er für den Unterhaltsvorschuss vorstreckt.
Statt Alleinerziehende und ihre Kinder weiter zu belasten, wollen wir sie unterstützen. Dazu schlagen wir verschiedene Maßnahmen vor:
- das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen;
- Daten zu erheben, um festzustellen, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig sind;
- den Rückgriff auf säumige Unterhaltspflichtige zu verbessern;
- den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld als Steuergutschrift nach dem Vorbild des Kindergeldes zu überführen, das die besonderen strukturellen Belastungen des Alleinerziehens anerkennt und bei gleichen familiären Voraussetzungen eine gleich hohe und verlässliche Grundentlastung gewährt sowie zusätzliche Belastungen durch weitere minderjährige Kinder gesondert berücksichtigt;
- einen Umgangsmehrbedarf für Kinder einzuführen, die regelmäßig zwischen den Haushalten getrenntlebender Eltern wechseln, um zusätzliche Bedarfe, die durch die Betreuung in zwei Haushalten entstehen, angemessen zu berücksichtigen und Bedarfsunterdeckungen zu vermeiden.
Unser Antrag zur Entlastung von Alleinerziehenden ist Teil unserer Gesamtstrategie gegen Kinderarmut, die wir in der grünen Bundestagsfraktion derzeit erarbeiten. Während die Bundesregierung Kinderarmut durch ihre Kürzungen verschärft, wollen wir Kinderarmut umfassend bekämpfen und entwickeln hierfür eine Gesamtstrategie,
- die an den strukturellen Gründen der hohen Kinderarmutsquote ansetzt;
- Leistungen für Kinder einfacher zugänglich macht;
- negative Auswirkungen bekämpft, die Armut auf die Gesundheit, gesellschaftliche Teilhabe und Bildungschancen von Kindern hat.
Denn die Folgen von Kinderarmut sind gravierend:
- schlechtere Bildungschancen;
- gesundheitliche Probleme;
- Beeinträchtigungen der sozialen und persönlichen Entwicklung;
- mangelnde gesellschaftliche Teilhabe.
Kinder, die in Armut aufwachsen, sind auf Hilfe von außen angewiesen und darauf, dass Politik Teilhabe und ein Aufwachsen in sicheren Lebensumständen für alle Kinder ermöglicht. Umso wichtiger sind Hilfen, die niedrigschwellig zugänglich sind und sich an der Lebensrealität alleinerziehender Eltern orientieren.
Über unseren Antrag hat die Rheinpfalz am 22.09.2026 berichtet: Grüne fordern Alleinerziehendengeld - Familien - DIE RHEINPFALZ