Zum Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärt Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
„Die AfD ist eine sich zunehmend radikalisierende Partei, die die Menschenwürde und unsere Demokratie zutiefst verachtet. Es ist unabdingbar, dass unsere Sicherheitsbehörden solche Gefahren für unsere Demokratie ganz genau im Auge behalten.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun bestätigt, dass die Einschätzungen und die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden auch nach einer gerichtlichen Überprüfung Bestand haben und zahlreiche tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen in der AfD vorliegen.
Es braucht nun einen breiten politischen Willen, unsere Sicherheitsbehörden weiterhin in ihrer Arbeit tatkräftig zu unterstützen und eine umfassende sowie rechtssichere Materialsammlung über die AfD anzulegen.“
Berlin, 13. Mai 2024.